mannschafft_2022 - Namensrecht

Neues Namensrecht

mannschafft hat zusammen mit dem VeV im Rahmen der Vernehmlassung im Oktober 2007 zur Revision des Namensrechtes Stellung genommen. Der Entwurf des Bundesrates sah vor, dass der Vor- und Nachname eines Kindes dem Wunsch der Mutter entsprechen solle. Wir haben dagegen protestiert - bisher erfolgreich. Der Bundesrat hat das ursprüngliche Projekt zurück gezogen und ein neues aufgelegt - jedoch kein besseres. Nun soll ein Gericht entscheiden, was jedoch keine wesentliche Verbesserung bringt.

In Bezug auf das neue Namensrecht schlagen wir vor, im Falle einer fehlenden Übereinkunft zwischen Vater und Mutter das Los entscheiden zu lassen. Diese Form der Problemlösung ist für das schweizerische Rechtsverständnis ungewohnt. Bei längerem Nachdenken über das Problem kommt man jedoch zum Schluss, dass es keine andere Lösung gibt, bei der entweder die eine oder die andere Seite benachteiligt wird. Zu dieser Erkenntnis ist man auch auf europäischer Ebene gelangt.

Vernehmlassungsantwort zum neuen Namensrecht